Gemeinsames Lernen an der Werkrealschule Unterer Neckar
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 15. Juli 2015 die Änderung des Schulgesetzes zur Inklusion verabschiedet. Seit der Gesetzesänderung haben Eltern von Kindern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot die Möglichkeit selbst zu entscheiden, ob ihr Kind eine allgemeinbildende Schule wie die Werkrealschule Unterer Neckar Ladenburg oder ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) besuchen soll. Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot, die im Rahmen inklusiver Settings beschult werden, erhalten sonderpädagogische Unterstützung im Rahmen des Unterrichts.
Unsere Schule ist schon seit vielen Jahren ein großer Inklusionsstandort. Über 20 Schülerinnen und Schüler besuchen inklusiv unsere Schule und werden sonderpädagogisch unterstützt. Neben Regelschullehrer/-innen gehören auch Sonderpädagoginnen und eine pädagogische Assistentin zu unserem Team. Im gemeinsamen Unterricht können die Schüler/-innen zieldifferent nach ihrem Bildungsplan lernen. In vielen Unterrichtsstunden wird der Unterricht durch zwei Lehrkräfte, z.B. eine Regelschullehrkraft und eine Sonderschullehrkraft, oder beispielsweise durch eine/n Regelschullehrer/-in und eine pädagogische Assistentin organisiert und ist somit fester Bestandteil unseres Schulalltags.
Auf Wunsch der Eltern oder der Erziehungsberechtigten kann eine sonderpädagogische Überprüfung stattfinden. Dann begutachtet eine Sonderschullehrkraft Ihr Kind und beschreibt gemeinsam mit Ihnen einen möglichen Förderbedarf Ihres Kindes. Hat Ihr Kind einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot, wird eine sonderpädagogische Lehrkraft am Unterricht für Ihr Kind beteiligt sein. Ihr Kind kann so auch im gemeinsamen Unterricht optimal gefördert und unterstützt werden.